Home
My bikes
Was zählt wirklich?
Schule
Mathematik
Biologie
Geschichte
Beispielklausuren 1
Beispielklausuren 2
Beispielklausuren 3
Mittelalter
Französische Revolution
Nation und Nationalismus bis 1871
Das deutsche Kaiserreich bis 1914
Industrielle Revolution
Imperialimus
Der erste Weltkrieg
Revolution und Weimarer Republik
Nationalsozialismus
Deutschland nach 1945
Sport
Kursthemen LK Sport
Abiturprüfung  LK Sport Praxis
LK Sport  Praxis
Lernen und Leisten im Sport
Soziales Handeln, Motive im Sport
Sport und Gesundheit
Bewegungen erlernen und verbessern
Gk Sowi
Evaluation
Gästebuch
Blog
Impressum
 


Für alle Klausuren gelten folgende Grundbedingungen:


Klausuren stellen eine besondere Anforderung dar, weil hier die Schüler/innen sachlich und methodisch adäquat zu historischen Fragestellungen Stellung beziehen sollen. Denkt daran, dass ihr hier euch auf einem höheren, d.h. elaborierten Sprachniveau artikulieren sollt!! Aussagen wie: "das haben doch wir im Unterricht besprochen" mögen witzig sein, sind aber nicht zielführend, weil ihr euch vorstellen müsst,  für einen anonymen, fachkundigen Leser möglichst klar und systematisch zu schreiben!
 Ich würde jedem empfehlen:
a) in den Richtlinien bzw. Lehrplänen die Aussagen zur Leistungsbewertung und
b) auf  http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-gost/fach.php?fach=12  die Vorgaben, aber auch die Operatoren und Konstruktionsvorgaben zu studieren!

Klausuren können sich eigentlich auf fast jede Textart beziehen, die ihr im Unterricht besprecht, daher ist es wichtig, dass ihr die methodischen Schritte der Interpretation der unterschiedlichen Text- bzw. Materialarten beherrscht.

Dokumente:   Überreste, die im Prozess der Geschichte hinterlassen wurden, ohne der Nachwelt Botschaften übermitteln zu wollen.  Beispiele für schriftliche Dokumente: Urkunden, Akten, Inschriften, Briefe, Reden, Flugblätter, Plakate, Denkschriften, Berichte und Kommentare in Massenmedien, literarische Zeugnisse.  Beispiele für nichtschriftliche Dokumente: Bauwerke, Münzen, darstellende Kunst, Karten, Bilddarstellungen

Monumente:
  Nachrichten, die für die Betrachter geschaffen wurden, sie sind Botschafter für die spätere Zeit.   Beispiele für sprachliche Monumente: Chroniken, Viten, Gedenkschriften, Memoiren, an die Nachwelt gerichtete Gedenk- und Rechtfertigungsreden   Überschneidungsmöglichkeit mit wissenschaftlicher Sekundärliteratur: Zuordnung abhängig von der Funktion: Erschließung einer vergangenen Zeit oder spezifischen Deutung.

Eine weitere WICHTIGE Textform ist die historische Sekundärliteratur:
Auf der einen Seite gibt es die WISSENSCHAFTLICHE SEKUNDÄRLITERATUR, die an ein fachwissenschaftliches Publikum gerichtet ist (das erkennt man z.B. an der Verwendung vieler Fachtermini, einer komplexen Grammatik etc.). Sie setzt meist schon Kenntnisse und Methodik des Faches voraus. In der Schule werden wir hier insbesondere Texte von Historikern ( hoffentlich von H.U. Wehler, H.A. Winkler und weiteren) finden.
Auf der anderen Seite steht die NICHT-WISSENSCHAFTLICHE SEKUNDÄRLITERATUR, die sich an ein breites Publikum richtet, das sich überwiegend aus Laien (=weniger Kundigen) zusammensetzt. Hier werden in vereinfachter Form häufig historische Situationen aufbereitet ( siehe z.B. die Bücher von Guido Knopp).
Die Klausuren sind natürlich nur Vorschläge und wer Korrekturen oder Verbesserungsvorschläge hat, ist herzlich eingeladen, mir diese zu kommunizieren! Ich wäre wirklich dankbar!
Es dürfte sicher wichtig sein, dass die Klausur aus dem Unterricht hervorgeht und daher werden die enstcheidenden Aspekte sowohl im Bereich der Materialien (Ob Dokument, Monument, Karikatur etc.) als auch des historischen Kontextes im Unterricht angesprochen.


Der Historiker Eduard Meyer über die attische Demokratie:  

„Das Mißtrauen gegen die Persönlichkeit, das im tiefsten Wesen der Demokratie und des Gleichheitsprinzips liegt und daher auch alle modernen Staaten immer mehr überwuchert hat, scheint aus der Gestaltung des attischen Staats überall hervor. Der blinde Zufall, nicht irgendwelche Befähigung setzt den Rat . . . zusammen; sie alle haben nur zu tun, was jeder beliebige andere, den das Los im nächsten Jahr an ihre Stelle führt, ebenso gut tun kann. Außerdem darf niemand eins dieser Ämter zweimal bekleiden noch dem Rat in seinem Leben öfter als zweimal angehören. Jede Bildung einer Tradition, einer Autorität in Rat und Ämtern ist vollständig ausgeschlossen. . . Selbständiger stehen nur die Strategen da und vor allem ihr Oberhaupt. Doch auch dieser vermag nur etwas, solange er das Vertrauen des Volks behauptet; schlägt die Stimmung um, so ist er lahmgelegt, ganz abgesehen davon, daß das Volk ihn jederzeit vom Amt suspendieren kann: in jeder Prytanie[1] wird es befragt, ob es mit der Amtsführung der Strategen einverstanden ist; wird die Frage verneint, dann haben die Gerichte die Entscheidung. So ist in der Tat in Athen mit der Selbstregierung des Volks so bitterer Ernst gemacht wie niemals vorher noch nachher in der Geschichte. Es gibt in Athen keine Regierung, kein Ministerium, keine Autorität als die Volksversammlung. Jeder Athener hat das Recht, ihr seine Ansicht vorzutragen und zu versuchen, ob seine Ratschläge Gehör finden; aus den Vorschlägen wählt das Volk kraft der ihm innewohnenden Weisheit aus, was ihm am zweckdienlichsten erscheint. Aber nur um so deutlicher zeigt sich, daß die attische Demokratie tatsächlich auf eine Institution zugeschnitten ist, von der die geschriebene Verfassung nichts weiß: auf die Leitung des Staats durch den vom Vertrauen des Volks auf unbegrenzte Zeit an seine Spitze berufenen Demagogen[2]. Ihm die Bahn frei zu machen, haben zuerst Kleisthenes, dann Themistokles ihre Reformen eingeführt; Ephialtes und Perikles haben den letzten Schritt getan, indem sie den letzten Rest einer selbstständigen Autorität beseitigten und zugleich durch die Heranziehung der besitzlosen Menge zum Regiment die neue Ordnung auf die breiteste Basis stellten. Die Massen, und mögen sie noch so oft sich versammeln…, selbst regieren können sie nicht; irgendeine Einheit aber muß da sein. Einen Überblick über die Lage des Staats, das Finanzwesen, die äußere Politik in Krieg und Frieden kann nur gewinnen, wer die Staatsgeschäfte als seinen Lebensberuf treibt…. Der attische Staat ohne anerkannten Demagogen war nichts anderes als permanente Anarchie.“   Aus Eduard Meyer, Geschichte des Alterthums, Band IV/1, 5.Aufl. Stuttgart 1954, Erstveröffentlichung 1893)   
Arbeitsaufträge:  
1.     Erschließen Sie auf der Grundlage einer Textanalyse, wie Meyer die attische Demokratie beurteilt!
2.     Überprüfen Sie sich im Rahmen einer historischen Einordnung der Entwicklung der attischen Demokratie, inwieweit seine Einschätzung zutrifft!
3.     Diskutieren Sie ideologiekritisch das Demokratieverständnis Eduard Meyers!  

[1] Geschäftsführendes Zehntel des Rates der 500, dem auch die Einberufung der Volksversammlung obliegt [2]hier : Staatsmann, Volksführer von: demos (Volk)  und agogos (führend) heute: Hetzer, Volksaufwiegler

Ein möglicher Erwartungshorizont:
Aufgabe 1   In der Aufgabe 1 sollen die Schüler/innen in einem ersten Schritt im Rahmen einer  Textanalyse die äußeren Merkmale der Quelle bestimmen. In diesem Zusammenhang erscheinen folgende Merkmale von Bedeutung:
o   die Schüler/innen sollen herausstellen, dass es sich um Sekundärliteratur handelt, d.h. der Autor konstruiert auf der Grundlage von unterschiedlichen Quellen eine historische Wirklichkeit, o   der Autor der Quelle ist Historiker und veröffentlicht diesen Text 1893
o   der Text ist daher als öffentliches Dokument zu beschreiben, das einen breiteren Adressatenkreis anspricht.
In einem zweiten Schritt sollen die Schüler/innen dann die wesentlichen Grundgedanken Meyers herausgearbeiteten. Meyer entwickelt seinen Gedankengang ausgehend von der These, „das Misstrauen gegen die Persönlichkeit [liegt] …im tiefsten Wesen der Demokratie und des Gleichheitsprinzips“. Diese These wird dann durch Beispiele begründet („der blinde Zufall, nicht irgendeine Befähigung setzt den Rat …zusammen“, „...niemand darf eines dieser Ämter zweimal bekleiden“ [Iterationsverbot] und „jede Bildung einer Tradition, einer Autorität in Rat und Ämtern ist vollständig ausgeschlossen“. Eine besondere Position sieht Meyer nur im Amt des Strategen, der aber auch von der Stimmung der „Masse“ abhängig ist. Insgesamt wird hier deutlich, dass Meyer diese Zustände sehr kritisch betrachtet bzw. diese eher ablehnend darstellt. Auch im weiteren wird diese Interpretation Meyers evident, wobei er dann zu dem Schluss kommt, dass aufgrund dieser „unnatürlichen“ Verhältnisse ein „informelles“ Amt geschaffen wurde, das insbesondere die Bedeutung der Persönlichkeit in den Mittelpunkt stellt, den Demagogen. Diese Institution ist nach Meyer von größter Bedeutung, denn „die Massen, und mögen sie sich auch noch so oft versammeln,....selbst regieren können sie nicht“. Daher ist es für Meyer zwangsläufig, dass es jemanden geben muss, den Demagogen, der einen „Überblick über die Lage des Staates, das Finanzwesen, die äußere Politik in Krieg und Frieden“ hat. Zusammenfassend bemerkt Meyer, „der attische Staat ohne anerkannten Demagogen war nichts anderes als permanente Anarchie.“ Meyer nimmt gegenüber den „Massen“ und der Demokratie eine eher skeptisch-ablehnende Position ein, er stellt dagegen die Persönlichkeit, d.h. „das herausragende Individuum“, in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen.
Die Aufgabenstellung bezieht sich auf die Anforderungsbereiche I und – im Rahmen der Textanalyse – II.     Aufgabe 2   Nachdem Athen in der Frühzeit von Königen regiert worden war, übernahm im 7. Jahr­hundert v. Chr. der Adel die Macht. Er übte seine Herrschaft über neun Archonten, ein alljährlich aus seinen Reihen gewähltes Beamtengremium, und den Areopag aus, der als oberste Kontrollinstanz fungierte und die Blutgerichtsbarkeit inne hatte. Möglicherweise gab es zu dieser Zeit bereits eine Volksversammlung (Ekklesia), sie ermöglichte dem Demos aber keine politische Mitbestimmung. Zu Beginn des 6. Jahrhunderts wurde diese Adelsherrschaft durch tiefgreifende Verände­rungen im wirtschaftlichen Bereich erschüttert. Die hohe Verschuldung eines Großteils der Bauernschaft, die oft zu ihrer Versklavung führte, sowie die Unzufriedenheit mit der Willkürherrschaft des Adels führten zu sozialen Unruhen in Athen. Zu ihrer Beilegung einigte man sich auf einen Schiedsrichter, den aus adligem Geschlecht stammenden SOLON, der 594 v. Chr. zum Archonten gewählt wurde. Solon verfügte einen allgemei­nen Schuldenerlaß und hob die Schuldsklaverei auf. Außerdem legte er eine Höchst­grenze für Landbesitz fest, führte jedoch keine umfassende Landreform durch. Diese Maßnahmen wurden durch eine politische Reform ergänzt. Ohne die traditionellen Strukturen völlig zu verändern, brach Solon das Machtmonopol des Adels dadurch, daß er den Zugang zu politischen Ämtern nicht länger von der Herkunft, sondern vom Ein­kommen des Anwärters abhängig machte (timokratisches Prinzip). Das Ausmaß politi­scher Mitbestimmung sollte der Höhe des Beitrages zum Wehrdienst entsprechen. Solon teilte demzufolge die Bevölkerung in vier Vermögensklassen ein. Zur oberen Vermö­gensklasse gehörten Großgrundbesitzer und Kaufleute, die einen Jahresertrag von 500 Scheffeln nachweisen konnten. Sie trugen die Kosten für die Flotte und stellten aus ihren Reihen die Archonten. Die Ritter stellten mit einem jährlichen Ernteertrag von 300 Scheffeln die Reitertruppen, die Zeugiten (200-Scheffelr) bildeten die Hoplitenphalanx und die Theten, die Klasse der Lohnarbeiter, stellten die Leichtbewaffneten im Heer. Alle Vermögensklassen konnten in den Gerichtshöfen und der Volksversammlung mit­wirken. Dem timokratischen Prinzip entsprechend wurde der Areopag von einem Adels­rat in einen Rat ehemaliger Archonten umgewandelt. Ob Solon eine neue Institution, den Rat der 400, schuf, ist umstritten. Wenn Solon auch mit seinen Reformen die attische Bürgerschaft stärkte, so gelang eine dauerhafte Beruhigung der Verhältnisse in Athen jedoch nicht. Die von ihm geschaffene Ordnung blieb zwar formal bestehen, wurde jedoch in den folgenden Jahrzehnten unter der Tyrannis des PElSISTRATOS und seiner Söhne dadurch ausgehöhlt, daß die wichtig­sten Ämter ausschließlich an Vertrauensleute vergeben wurden. Nach der Vertreibung der Tyrannen lebten die Kämpfe zwischen den Adelsgeschlech­tern wieder auf, erneut drohte ein Bürgerkrieg. In dieser Situation setzte der Adlige KLEISTHENES im Jahre 508/7 v. Chr. eine Phylenreforrn durch, mit der er die alte genti­lizische Ordnung aufhob und somit den Einfluß des Adels verringerte. Die Neuordnung der Phylen erfolgte nach territorialen Gesichtspunkten: Das Gebiet von Athen wurde in drei Zonen - das Stadtgebiet von Athen, Küsten- und Binnenland - gegliedert. Jede die­ser Zonen wurde ihrerseits in Zehntel (Trittyen) aufgeteilt. Den 10 neuen Phylen wurden nun aus jedem Landesteil eine Trittys zugelost. Die kleinsten Verwaltungs­einheiten bildeten die Demen. Jede Phyle stellte ein Hoplitenregiment mit einem Stra­tegen an der Spitze und loste jährlich 50 Bürger aus, die für ein Zehntel des Jahres den neugeschaffenen Rat der 500 leiteten. Der Vorsitz in der jeweils geschäftsführenden Phyle, der Prytanie, wechselte täglich. Da die Macht des Areopags unangetastet blieb, hatte der Rat vornehmlich die Aufgabe, Vorlagen für die Volksversammlung vorzubereiten und die Tagesordnung festzulegen. Die Reform des Kleisthenes brachte den Athenern die Isonomia, die Gleichheit vor dem Gesetz, wenn auch noch keine wirkliche Demokratie. Jedem Bürger standen zwar die Volksversammlung und der Rat der 500 offen, da aber politische Ämter immer noch Ehrenämter waren, bewarben sich zumeist vermögende Mitglieder des Adels für die Wahlämter des Strategen und der Archonten. Sie konnten sich freilich nicht mehr wie früher auf eine von ihnen abhängige Gefolgschaft stützen, sondern benötigten zur Durch­setzung ihrer politischen Absichten eine Mehrheit in der Volksversammlung. Unter PERIKLES, der einem adeligen Geschlecht entstammte, wurde die Demokratie in Athen endgültig verwirklicht. Seiner Ansicht nach sollten möglichst viele Bürger politi­sche Ämter bekleiden und an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Eine seiner ersten Reformen bestand daher in der Entmachtung des immer noch ausschließlich mit Adligen besetzten Areopags, die er gemeinsam mit dem ebenfalls adeligen EPHIALTES im Jahre 462 v. Chr. durchführte. Die wichtigsten Institutionen der attischen Demokratie zur Zeit des Perikles waren die Ekklesia, die Geschworenengerichte, der Rat der 500 und die Beamtenschaft. Die Volksversammlung entschied über alle politischen, militärischen und finanziellen Fragen, sie war zuständig für die Wahl bzw. die Auslosung der Beamten sowie die Ver­leihung oder Aberkennung von Bürgerrechten. Alle männlichen Bürger Athens konnten in der Volksversammlung gleichberechtigt Anträge stellen, Reden halten und abstim­men. Auch der Rat der 500 war für sie alle zugänglich. Dem Rat oblag die Beamtenkontrolle, er berief die Volksversammlung ein und setzte ihre Tagesordnung fest. Durch die Auslo­sung der Ratsherren, das Verbot einer zweimaligen Amtsübernahme [Iterationsverbot] und den beständig wechselnden Vorsitz im Rat sollte vermieden werden, dass einzelne Mitglieder zu viel Macht erhielten. Ähnliches galt auch für die Beamtenschaft: Neben der Kontrolle durch den Rat sollten Auslosung, jährlicher Amtswechsel und das Prinzip der Kollegialität Machtkonzentra­tionen und eigenmächtiges Vorgehen unmöglich machen. Ausgenommen vom Losver­fahren waren lediglich das Amt des Strategen, bei dem auch eine mehrfache Wiederwahl möglich war, und Ämter, die gewisse Sachkenntnisse oder Vermögen erforderten.  Eine weitere Möglichkeit zur direkten Mitwirkung am öffentlichen Leben erhielt das Volk durch die Teilnahme an den Volksgerichten, in denen über Anträge streitender Parteien abgestimmt wurde. Sie setzten sich aus 6000 Mitgliedern zusammen, die über 30 Jahre alt sein mussten und ähnlich wie die Ratsmitglieder durch das Los bestimmt wurden. Um eine Teilnahme breiter Bürgerschichten an dieser Form der direkten Demokratie wirklich zu ermöglichen, führte Perikles Diäten ein, die zunächst den Ratsmitgliedern und nach und nach den Inhabern verschiedener Ämter gewährt wurden. Erst gegen Ende des Jahrhunderts wurden Diäten auch für die Teilnahme an Volksversammlungen verge­ben. Durch die Beteiligung der attischen Bürger („Heranziehung der besitzlosen Menge zum Regiment“) an allen Bereichen des politischen Lebens gelang es nach Meyer den Demagogen (u.a. PERIKLES), „die neue Ordnung auf die breiteste Basis“ (Z27) zu stellen. Die Institutionen der direkten Demokratie und die Maßnahmen zu ihrer Absicherung schlossen eine Machtübernahme durch Gruppen des Adels auf verfas­sungsmäßigem Wege völlig aus; freilich boten die noch verbliebenen Wahlämter einzel­nen Demagogen - nicht zuletzt Perikles selbst - die Möglichkeit, den Demos in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Aufgabenstellung fordert Leistungen im AFB I (historische Einordnung) als auch AFB II             
Aufgabe 3
  Ausgehend von ihren Ergebnissen sollen die Schüler/innen die Position Meyers ideologiekritisch reflektieren. Das Demokratieverständnis Meyers lässt sich aus der Entstehungszeit des Textes ableiten bzw. verstehen: Monarchie (Kaisertum: Wilhelm II. bzw. „Kanzlerdiktatur“ oder charismatische Herrschaft Bismarcks) in Deutschland. Hier können die Schüler/innen auf die erarbeiteten Kategorien Max Webers rekurrieren. Ähnliche Tendenzen im Wunsch nach politischer Mitbestimmung innerhalb der breiten Masse bzw. das Interesse der herrschenden Schichten, den "einfachen Mann" von der Regierung auszuschließen. Auch in Preußen gilt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Textes, dass die politische Rolle an das Vermögen gekoppelt ist (Dreiklassenwahlrecht in Preußen). Die Aufgabenstellung bezieht sich in besonderer Weise auf den AFB III.    
Bewertung
 
Die Leistungsnote „ausreichend“ kann erteilt werden, wenn
Þ    im methodischen Bereich die Arbeitsschritte der Analyse und  – interpretation von Sekundärliteratur weitgehend sachgerecht angewandt werden,
Þ    im inhaltlichen Bereich die wesentlichen Aussagen der Quelle erkannt und dargestellt werden, der historische Kontext  in groben Zügen entwickelt wird und die erkenntnisleitenden Interessen Eduard Meyers deutlich werden.  
Die Leistungsnote „gut“ kann erteilt werden, wenn
Þ    im methodischen Bereich eine sachgerechte und detaillierte Analyse und Interpretation des Textes vorgenommen wird;
Þ    der historische Kontext sachgerecht und schlüssig dargestellt wird,
Þ    eine fundierte ideologiekritische Reflexion des Demokratieverständnisses Meyers vorgenommen wird.


Angesichts der - aus meiner Sicht - sehr diskutablen Orientierung des Themas "Christen und Muslime" liegt mir daran, auch die arabische Sicht darzustellen. Weiterhin wurde im Unterricht auch die Phase der "Koexistenz" - "Al-Andalus" - besprochen, damit nicht der Eindruck entsteht, ein Zusammenleben der religiösen Gruppen wäre kaum möglich.

DIE FRANKEN NEHMEN JERUSALEM (Ibn al-Atir X 193-195)  
Jerusalem gehörte Tag ad-Daula Tutus, aber er hatte es Emir Suqman ibn Artuq, dem Turkmenen, zu Lehen gegeben. Da die Franken die Türken vor Antiochia besiegt und ein Blutbad unter ihnen angerichtet hatten, waren diese sehr geschwächt und zerstreuten sich. Als die Ägypter daraufhin die Schwäche der Türken bemerkt hatten, zogen sie unter dem Befehl al-Afdal ibn Badr al-Gamalis gegen Jerusalem und belagerten es. In ihm befanden sich Emir Suqman und Ughazi, die Söhne Artuqs, ihr Vetter Seving und ihr Neffe Jaquti. Über vierzig Belagerungsmaschinen richteten die Ägypter gegen Jerusalem und beschädigten die Mauern an verschiedenen Stellen; die Einwohner setzten sich jedoch zur Wehr, und Kampf und Belagerung dauerten mehr als vierzig Tage. Die Ägypter besetzten die Stadt nach ihrer Übergabe im Sa'ban 489 (August 1096) .  Al-Afdal behandelte Suqman, Ughazi und ihre Gefährten großmütig, machte ihnen reiche Geschenke und ließ sie ziehen; sie wandten sich nach Damaskus, überschritten dann den Euphrat, und Suqman ließ sich in Edessa nieder, während Ughazi weiter in den Iraq zog. Die Ägypter setzten als Statthalter von Jerusalem einen gewissen Iftiar ad-Daula ein, der noch zu der Zeit dort war, von der wir gerade reden.   Die Franken wandten sich also gegen Jerusalem, nachdem sie Akkon erfolglos belagert hatten, und hielten es nach ihrer Ankunft mehr als vierzig Tage lang eingeschlossen. Sie errichteten zwei Türme, einen davon auf der Seite Zions, aber die Muslime verbrannten ihn und töteten alle, die in ihm waren. Kaum hatten sie ihn verbrannt, als ein Bote mit einem Hilferuf kam: die Stadt sei von der anderen Seite her genommen. Die Franken nahmen sie tatsächlich von der Nordseite, morgens am Freitag, dem 22. Sa'ban (492/15.Juli 1099). Die Einwohner wurden ans Schwert geliefert, und die Franken blieben eine Woche in der Stadt, während deren sie die Einwohner mordeten. Eine Gruppe von diesen suchte Schutz in Davids Bethaus, verschanzte sich dort und leistete einige Tage Widerstand. Nachdem die Franken ihnen das Leben zugesichert hatten, ergaben sie sich; die Franken hielten den Vertrag, und sie zogen des Nachts in Richtung Askalon und setzten sich dort fest. Im Masgid al-Aqä dagegen töteten die Franken mehr als siebzigtausend ( !?) Muslime, unter ihnen viele Imame, Religionsgelehrte, Fromme und Asketen, die ihr Land verlassen hatten, um in frommer Zurückgezogenheit an diesem heiligen Ort zu leben. Aus dem Felsendom raubten die Franken mehr als vierzig Silberleuchter, von denen jeder über dreitausendsechshundert Drachmen wog, einen großen Silberleuchter im Gewicht von vierzig syrischen Pfund, außerdem von den kleineren Leuchtern einhundertundfünfzig silberne und mehr als zwanzig goldene, und andere unermeßliche Beute. ...

aus:
Die Kreuzzüge aus arabischer Sicht, aus arabischen Quellen ausgewählt und übersetzt von Francesco Gabrieli, Artemis Verlag Zürich, München 1973, S. 48ff.

Dazu der - natürlich optionale - Erwartungshorizont:


Erwartungshorizont Klausur Kreuzzüge aus arabischer Sicht.doc


Das Thema "Aufstieg des Papsttums" oder Konflikt zwischen Sacerdotium (geistlicher Gewalt) und Imperium (weltlicher Gewalt) mit einem Schwerpunkt auf den Problemen des Reichskirchensystems, das unter Otto I. stark gefördert wurde, spiegelt sich in der folgenden Klausur:


Klausur Grundkurs Geschichte GK K 10 Vita Meinwerks von Paderborn.docx


Auch hier ein - wie immer verbesserungsfähiger - Erwartungshorizont:


Erwartungshorizont Klausur Vita Meinwerks von Paderborn.doc


Beispielklausuren 2    Themen: von der französischen Revolution bis Ende 1945

Beispielklausuren 3     Thema: Die deutsche Nachkriegsgeschichte im Spannungsfeld zwischen Ost und West

 


 
Top